Corona-Hygienekonzept

Corona-Hygienekonzept für die Familien-Bildungsstätte Waiblingen e.V.

Stand 04.04.2022

Inhalt
1. Zentrale Hygienemaßnahmen / Persönliche Hygiene
2. Raumhygiene in Kursräumen und Flure
3. Hygiene im Sanitärbereich, Umkleideräume
4. Wegführung und Kursorganisation
5. Nützliche Links

Vorbemerkung
Für den sukzessiven Wiedereinstieg in den regulären, normalen Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Familien-Bildungsstätte Waiblingen e.V. sind in allen Phasen dieses Wiedereinstiegs insbesondere
Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Distanzregeln notwendig. Neben den Vorschriften der Corona-Verordnung der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung gelten für den Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Familien-Bildungsstätte Waiblingen die folgenden Hinweise. Die Mitarbeitenden und Kursleitenden werden über die Verhaltens- und Hygieneregeln informiert und sind angehalten, diese in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Kursteilnehmende werden bei der Anmeldung, durch ihre Kursleitenden und über Aushänge in den Räumen und Aufsteller über die Verhaltens- und Hygieneregeln informiert und zu deren Einhaltung verpflichtet.

1. Zentrale Hygienemaßnahmen / Persönliche Hygiene
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- /Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) müssen Sie auf jeden Fall zu Hause bleiben. Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist nur symptomfrei gestattet. 
Abstandsgebot:
 Zwischen Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besucher sowie zwischen diesen wird ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 m empfohlen.
 Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollte vermieden werden.
Mund-Nase-Bedeckung:
 Das Tragen einer medizinischen Maske/FFP2-Maske wird weiterhin empfohlen. Gründliche Händehygiene:
 Auf Berührungen (Händeschütteln etc.) sollte verzichtet werden.
Eine gründliche Handhygiene durch Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden ist nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung und nach dem Toilettengang erforderlich. Händewaschen – infektionsschutz.de
Händedesinfektion:
 Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert
werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
 Ein Handwaschbecken befindet sich auf jedem Stockwerk bei den Toiletten und teilweise in denKursräumen.
 Zwei Desinfektionsspender befinden sich im Eingangsbereich.
 Handkontaktstellen wie Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z.B. Ellenbogen benutzen. Desinfektionsmittel – infektionsschutz.de
Husten- und Niesetikette:
 Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
 Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

2. Raumhygiene in Kursräumen und Flure
In allen Räumen sowie in Eingangs- und Aufenthaltsbereichen werden Hinweisschilder auf Hygienevorschriften und Distanzregeln gut sichtbar und an entsprechenden Stellen angebracht.
Abstandsempfehlung:
 In den Kursräumen sollte ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden.
Regelmäßiges Lüften:
 Das regelmäßige Lüften von mindestens alle 20 Minuten durch Öffnen der Fenster wird weiterhin empfohlen.
 Fenstergriffe möglichst nicht mit der Hand bzw. den Fingern anfassen.
 Das Lüften sollte durch Stoßlüftung über weit geöffnete Fenster über mehrere Minuten erfolgen. Als Faustregel empfiehlt das Umweltbundesamt das Stoßlüften für im Schnitt 10 bis 15 Minuten,
wobei im Sommer etwa 20 Minuten gelüftet werden sollte, während im Winter bei großen Temperaturunterschieden auch schon fünf Minuten ausreichend sein können.
 Eine noch effektivere Lüftungsmethode ist das Querlüften oder Querstromlüften. Dabei wird über geöffnete gegenüberliegende Fenster und/oder Türen gelüftet. So wird die Luft im Raum meist binnen weniger Minuten vollständig ausgetauscht. https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/regelmaessig-lueften.html
Reinigung:
 Handkontaktflächen werden besonders gründlich und täglich gereinigt: Türklinken und Griffe, Umgriff von Türen, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische und andere Handkontaktflächen.
 Im Verwaltungsbüro wurde eine Trennvorrichtung installiert. Der Publikumsverkehr wird auf ein Mindestmaß beschränkt.
Arbeitsmittel:
 Arbeitsmittel in den Räumen sind nur von jeweils einer Person zu nutzen. Eine gemeinsame Nutzung ist nur dann zulässig, wenn dies unumgänglich ist. Nach der Benutzung sind diese zu
reinigen.
 Nach Kursende sind Handkontaktflächen und verwendete Materialien (Gymnastikbälle, Matten etc.) zu reinigen.
Nutzung der Küche im EG
 Die Spül- und Handtücher der Küche sollen regelmäßig, möglichst täglich gewechselt werden.
 Die Arbeitsplatte ist eigenverantwortlich nach jeder Nutzung mit einer tensidhaltigen Lösung gründlich zu reinigen (z.B. Geschirrspülmittel, Flüssigseife).
 Benutztes Geschirr und Besteck ist mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel und einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius zu spülen.

3. Hygiene im Sanitärbereich, Umkleideräume
 Im Haus befinden sich mehrere Toiletten, die jeweils nur von einer Einzelperson bzw. von Eltern mit Kindern aufgesucht werden können.
 Die Toiletten werden täglich gereinigt, es stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit.
 Wickelauflagen werden täglich gereinigt. Die Teilnehmenden werden angehalten diese Auflagen nach Nutzung zu desinfizieren.
 Die Umkleiden dürfen genutzt werden. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken
 Bitte bringen Sie weiterhin Ihre eigene Matte und ggf. Kissen und Decken zu den entsprechenden Kursen mit.

4. Wegführung und Kursorganisation
 Um den Publikumsverkehr zu entzerren ist darauf hinzuweisen, dass ein Erscheinen erst unmittelbar vor dem Kursbeginn optimal ist. Besucherinnen und Besucher sollen einzeln bzw. nur mit Angehörigen das Gebäude betreten und zügig ihren Kursraum aufsuchen. Beim Aufenthalt in den Gemeinschaftsflächen und Fluren sollte ein Abstand von mindestens 1,5 Metern weiterhin eingehalten werden. Das Gebäude sollte nach Beendigung des Kurses zügig verlassen werden.
 Die Wegweisung zu den Räumen und Kanalisierung der Besucherströme erfolgt über die Infotheke. Vor der Infotheke sollte ein Mindestabstand eingehalten werden (Bodenmarkierung).
 Die TeilnehmerInnen sollen den Kursraum nacheinander und mit Abstand (mindestens 1,5 m) betreten und am Kursende ebenso wieder verlassen.
 Der Aufzug ist nur von jeweils einer Person bzw. von Eltern mit Kindern oder von Angehörigen gemeinsam zu benutzen.

5. Nützliche Links
Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de