Vorbemerkung
Für den sukzessiven Wiedereinstieg in den regulären, normalen Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Familien-Bildungsstätte Waiblingen e.V. sind in allen Phasen dieses Wiedereinstiegs insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Distanzregeln notwendig.
Neben den Vorschriften der Corona-Verordnung der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung gelten für den Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Familien-Bildungsstätte Waiblingen die folgenden Hinweise. Die Mitarbeitenden und Kursleitenden werden über die Verhaltens- und Hygieneregeln informiert und sind angehalten, diese in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen.
Kursteilnehmende werden bei der Anmeldung, durch ihre Kursleitenden und über Aushänge in den Räumen und Aufsteller über die Verhaltens- und Hygieneregeln informiert und zu deren Einhaltung verpflichtet.
- Zentrale Hygienemaßnahmen / Persönliche Hygiene
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
Abstandsgebot:
- Zwischen Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besucher sowie zwischen diesen ist ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. In diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
- Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben oder die Räumlichkeiten verlassen und ggf. medizinische Beratung/Behandlung in Anspruch nehmen.
Mund-Nase-Bedeckung:
- Während des Aufenthalts im Gebäude ist auf den Gemeinschaftsflächen wie Fluren, Treppenhäuser etc. das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
- Im Kursraum ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Gründliche Händehygiene:
- Auf Berührungen (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
- Eine gründliche Handhygiene durch Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden ist nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung und nach dem Toilettengang erforderlich.
Händedesinfektion:
- Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
- Ein Handwaschbecken befindet sich auf jedem Stockwerk bei den Toiletten und teilweise in den Kursräumen.
- Zwei Desinfektionsspender befinden sich im Eingangsbereich.
- Handkontaktstellen wie Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z.B. Ellenbogen benutzen.
Husten- und Niesetikette:
- Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
- Raumhygiene in Kursräumen und Flure
In allen Räumen sowie in Eingangs- und Aufenthaltsbereichen werden Hinweisschilder auf Hygienevorschriften und Distanzregeln gut sichtbar und an entsprechenden Stellen angebracht.
Abstandsgebot:
- Auch in den Kursräumen muss ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische, Stühle und Matten in den Kursräumen entsprechend weit auseinandergestellt sind.
- Die maximale Teilnehmergröße im Kurs richtet sich nach der Raumgröße.
Regelmäßiges Lüften:
- Für den Schulunterricht gilt, dass Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten durch Öffnen der Fenster gelüftet werden müssen (CVO Schule § 1, Absatz 7). An diese Verpflichtung werden wir uns auch als Familien-Bildungsstätte halten. Bitte lüften Sie den Raum in diesem Zeitabstand.
- Fenstergriffe möglichst nicht mit der Hand bzw. den Fingern anfassen
Reinigung:
- Handkontaktflächen werden besonders gründlich und täglich gereinigt: Türklinken und Griffe, Umgriff von Türen, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische und andere Handkontaktflächen.
- Im Verwaltungsbüro wurde eine Trennvorrichtung installiert. Der Publikumsverkehr wird auf ein Mindestmaß beschränkt.
Arbeitsmittel:
- Arbeitsmittel in den Räumen sind nur von jeweils einer Person zu nutzen. Eine gemeinsame Nutzung ist nur dann zulässig, wenn dies unumgänglich ist. Nach der Benutzung sind diese zu reinigen.
- Nach Kursende Handkontaktflächen und verwendete Materialien (Gymnastikbälle, Matten etc.) reinigen.
Nutzung der Küche im EG
- In der Küche ist nur eine Person zeitgleich zulässig.
- Die Spül- und Handtücher der Küche sollen regelmäßig, möglichst täglich gewechselt werden.
- Die Arbeitsplatte ist eigenverantwortlich nach jeder Nutzung mit einer tensidhaltigen Lösung gründlich zu reinigen (z.B. Geschirrspülmittel, Flüssigseife).
- Benutztes Geschirr und Besteck ist mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel und einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius zu spülen.
- Hygiene im Sanitärbereich, Umkleideräume
- Im Haus befinden sich mehrere Toiletten, die jeweils nur von einer Einzelperson bzw. von Eltern mit Kindern aufgesucht werden können.
- Die Toiletten werden täglich gereinigt, es stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit.
- Wickelauflagen werden täglich gereinigt. Die Teilnehmenden werden angehalten diese Auflagen nach Nutzung zu desinfizieren.
- Die Umkleideräume dürfen wieder genutzt werden. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Hierbei orientieren wir uns an den Vorgaben der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport ab 1. Juli 2020 im Rahmen derCorona-Verordnung des Landes Baden Württemberg. (Quelle https://kmbw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli). Bitte bringen Sie weiterhin Ihre eigene Matte und ggf. Kissen und Decken zu den entsprechenden Kursen mit.
- Wegführung und Kursorganisation
- Um den Publikumsverkehr zu entzerren ist darauf hinzuweisen, dass ein Erscheinen erst unmittelbar vor dem Kursbeginn erwünscht ist. Besucherinnen und Besucher sollen einzeln bzw. nur mit Angehörigen das Gebäude betreten und zügig ihren Kursraum aufsuchen. Ein längerer Aufenthalt im Foyer und auf den Fluren ist nicht erwünscht. Das Gebäude ist nach Beendigung des Kurses zügig zu verlassen.
- Die Wegweisung zu den Räumen und Kanalisierung der Besucherströme erfolgt über die Infotheke. Vor der Infotheke ist ein Mindestabstand einzuhalten (Bodenmarkierung). Auflehnen, Sitzen etc. auf der Infotheke ist zu unterlassen.
- Die Teilnehmer*innen sollen den Kursraum nacheinander und mit Abstand (mindestens 1,5 m) betreten und am Kursende ebenso wieder verlassen.
- Der Aufzug ist nur von jeweils einer Person bzw. von Eltern mit Kindern oder von Angehörigen gemeinsam zu benutzen.
- Anwesenheitsnachweis
In allen Kursen ist an allen Kursterminen die Anwesenheit der Teilnehmenden zu dokumentieren.
- Zum allgemeinen Kursprogramm erfolgt eine Anmeldung im Voraus. Hierbei werden die Kontaktdaten erfasst. An jedem Kurstermin erfolgt zu Beginn der Abgleich mit den tatsächlich anwesenden Teilnehmenden. Verantwortlich für die Durchführung ist die jeweilige Kursleitung.
- Bei offenen Angeboten oder nicht angemeldeten Teilnehmenden erfolgt der Nachweis über die Teilnahme per Kontaktformular. Diese wird durch die Kursleitung ausgehändigt und ist zu Veranstaltungsbeginn auszufüllen und zu unterzeichnen. Die zulässige Teilnehmerzahl darf nicht überschritten werden. Für die Einhaltung der zulässigen Teilnehmerzahl ist die Kursleitung vor Ort verantwortlich.
- Information des Gesundheitsamts
- Im Falle des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung wird unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt informiert. Für das weitere Vorgehen ist allein das Gesundheitsamt zuständig.